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VERTRAGSRECHT

Das Vertragsrecht gehört zu den Kernkompetenzen der Kanzlei Schulze&Brutyan. In diesem weit gefächerten Rechtsbereich beraten und vertreten wir unsere Mandanten seit dem Beginn unserer Tätigkeit. Wir verfügen deshalb über sehr große Erfahrungen in der Abstimmung und Erstellung von Verträgen sowie der Änderung und Ergänzung von bereits erstellten Verträgen jeglicher Art einschließlich Außenhandelskaufverträge, Konzessionsverträge und öffentlich-privater Partnerschaftsverträge.

 

Wir sehen unsere Aufgabe darin, vertragliche Streitigkeiten bereits im Vorfeld, d.h. vor Vertragsschluss zu vermeiden, in dem wir Vertragsformulierungen vorbereiten, die klar und unmissverständlich sind, und die in Zukunft eventuelle vertragliche Streitigkeiten ausschließen. 

 

Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen können unsere Rechtsanwälte für internationale Kunden Verträge in vielen Sprachen vorbereiten, in denen aktuelle Neuerungen und Änderungen der geltenden Gesetzgebung entsprechend berücksichtigt werden.

 

Der Partner der Firma, Rechtsanwalt Schulze hält oftmals auf diesem Gebiet weltweit Vorträge sowohl in Russland, als auch im Ausland!

Unsere Referenzen
und viele andere.
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