top of page

ARBITRAGE

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schulze&Brutyan verfügen über langjährige praktische Erfahrungen bei Mandantenvertretungen vor Wirtschaftsarbitragegerichten und Schiedsgerichten sowohl in Russland als auch weltweit vor Internationalen Handelsschiedsgerichten/Arbitragegerichten. Wir beraten und betreuen unsere Mandanten bei unterschiedlichen Fragen, die mit dem Arbitrageprozessrecht und dem Verfahren vor Internationalen Arbitragegerichten in Zusammenhang stehen. Die Tätigkeit auf diesem Fachgebiet ist in der Regel mit Rechtsgebieten wie Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Baurecht, Eigentumsrecht, Miet- und Pachtrecht  Leasingrecht und insbesondere auch mit Forderungseintreibungen verbunden.

 

Seit vielen Jahre arbeiten die Rechtsanwälte von Schulze&Brutyan in und vor den Schiedsgerichten nicht nur auf dem nationalen sondern auch auf internationalem Niveau, indem sie über fundierte fachliche Kompetenzen und Erfahrungen verfügen, die zur Begleitung der Verhandlungen über Außenhandelsgeschäfte und Anwendung der unterschiedlichen Normen des internationalen Privatrechts erforderlich sind. 

 

Wir führen die Verfahren gemäß den Schiedsgerichtsordnungen vieler Schiedsstellen der Welt, zu denen, unter anderem, solche weltweit bekannten Schiedsstellen und Organisationen wie das Londoner Internationale Schiedsgericht, der Internationale Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer in Paris, das Schiedsgericht bei der Stockholmer Handelskammer, Association of European Business Arbitration Court (AAC).   das Deutsche Institut für Schiedsgerichtswesen, das Internationale Handelsschiedsgericht bei der IHK der RF, das Internationale Handelsschiedsgericht bei der Industrie- und Handelskammer Moskau sowie viele andere regionale Schiedsinstitutionen zählen.

 

Unsere Rechtsanwälte vertreten die Interessen der Mandanten erfolgreich bei der Beilegung von Streitfällen sowohl nach den Normen des kontinentalen als auch des angelsächsischen Rechts. Das Angefangene führen sie zu Ende, das heißt, die zu Gunsten unserer Mandanten gefällten Entscheidungen bringen sie zum gewünschten Ergebnis nach dem Ende des Schiedsgerichtsverfahrens im Laufe der Zwangsvollstreckung.

 

Rechtsanwalt Schulze ist inzwischen zum Präsidenten des Präsidiums des AAC (Association of European Business Arbitration Court) ernannt worden.

Unsere Referenzen
und viele andere.
bottom of page