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INVESTITIONSRECHT

Unser Gründer Herr Robert Schulze hat sich bereits am Anfang der 90-er Jahre hinsichtlich des russischen Gesetzes über ausländische Investitionen geäußert, war einer der ersten Rechtsanwälte, der Vorschläge zur seiner Vervollkommnung und Veränderung eingebracht hat. Die Investitionsgesetzgebung ist einer der Hauptgegenstände unserer Tätigkeit, da sie in starkem Maße unmittelbar mit der juristischen Begleitung der Tätigkeit von ausländischen Gesellschaften und Gesellschaften mit  Auslandskapital in Russland zusammenhängt. 

 

Während unserer langjährigen Tätigkeit hatten wir verschiedene Fragen zu lösen, die mit den Investitionsprozessen zusammenhängen. Dies ist u.a. die Schaffung von neuen Unternehmen mit Auslandskapital, deren Einführung auf den russischen Markt und die Rechtsbegleitung im Laufe deren weiteren Tätigkeit, Anschaffung von neuen Unternehmen durch Fusionen und Übernahmen, Erarbeitung von konzeptionellen Verfahren zur Einführung von Unternehmen in bestimmte Wirtschaftsbereiche, Investitionen in diese Bereiche, Abschluss von Konzessionsvereinbarungen, gemeinsame Tätigkeit von russischen und ausländischen Gesellschaften, sowie viele andere Fragen, die direkt oder indirekt mit den angeführten Prozessen zusammenhängen.

 

Im Laufe der Investitionsdurchführung von ausländischen Gesellschaften entstehen verschiedene Probleme, die sowohl mit der Körperschafts-, Vertrags-, Arbeitsgesetzgebung, als auch mit der Steuer-, Zoll- und anderen Verwaltungsgesetzgebungen in Beziehung stehen. Oftmals entstehen widersprechende Situationen, die einen unverzüglichen Rechtseingriff erfordern, einschließlich der Inanspruchnahme von Gerichten.

 

Die Haupteigenschaft der Arbeit unserer Rechtsanwälte in dieser Richtung war und ist die Fähigkeit, die Probleme komplex in Verbindung mit anderen benachbarten Problemen zu sehen und zu lösen.

Unsere Referenzen
und viele andere.
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