BODEN UND VERMGENSRECHT
In unserer Rechtspraxis nehmen die Fragen der Gesetzgebung im Bereich der Boden- und Vermögensrechte weiterhin eine herausragende Stellung ein. Ob es der Kauf eines Unternehmens, Gebäudes oder seines Teiles davon, eines Bauobjekts, Grundstücks oder die Sicherheitsleistung von Vermögensrechten, Bauobjekten usw. ist, beteiligen sich unsere Rechtsanwälte sowohl an der Konzeptionsentwicklung solcher Geschäfte aus der Sicht ihrer Legitimität, Steueroptimierung und des effektivsten Wegs für die Erreichung der wirtschaftlichen Hauptziele unserer Kunden, als auch vom Gesichtspunkt einer konkreten praktischen Begleitung solcher Geschäfte unter Berücksichtigung der Erstellung von Verträgen, der Beantragung und Entgegennahme aller notwendigen Genehmigungsurkunden, der praktisch anwendbaren Beratungen.
Die Registrierung von Objekten des Immobilienvermögens hatten wir mehrmals sowohl im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, als auch bei der rechtlichen Begleitung des Baus dieser Objekte durchzuführen, und zwar nicht nur im Rahmen gewöhnlicher Rechtsverfahren, sondern auch im Rahmen von Gerichtsverfahren. Diese Verfahren sind oft mit der Beanspruchung von Vermögensgegenständen aus dem fremden illegalen Besitz, der Bestellung einer Dienstbarkeit, der Anerkennung von Rechtstatsachen, der Anfechtung gesetzwidriger Akte der Behörden der Staatsgewalt etc. verbunden. Fast immer erzielen unsere Rechtsanwälte positive Ergebnisse für ihre Kunden, gehen von der Notwendigkeit aus, eine konkret gestellte Aufgabe zu erreichen.