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KRIMINALRECHT

Häufig wenden sich an uns Mandanten hinsichtlich verschiedener Fragen des Kriminalrechts der RF, insbesondere ihrer strafrechtlichen Verteidigung. Dies  sind Fälle, die mit Verkehrsunfällen unter Teilnahme von Ausländern, Verbrechen gegen Personen, Diebstählen etc. zusammenhängen. Doch die überwiegende Mehrheit der Kriminalfälle, die unsere Rechtsanwälte führen, sind Fälle, die mit Wirtschaftsstraftaten zusammenhängen, wie z.B.  Überschreitung der Befugnisse der bekleideten Stellung, unsachgemäße Benutzung von  Geldmitteln des Vollstreckungsorgans des Unternehmens, bewusst herbeigeführter Bankrott, Steuerhinterziehung, Aneignung und Unterschlagung, Betrug etc.. 

 

Hierbei haben in der Regel  eine größere Bedeutung auch wirtschaftrechtliche Aspekte.  Somit sind  solche Kriminalfälle oft mit  zivilrechtlichen Klagen verflochten. 

 

Unsere Rechtanwälte haben langjährige Erfahrungen in  der Führung solcher Fälle,  unabhängig von der Seite, die sie verteidigen: auf der Seite des beschädigten Unternehmens/ Gesellschafters/ Teilnehmers oder auf der Seite des Verdächtigten/ Beschuldigten. Mit Rücksicht auf die Verhältnisse gelingt es ihnen fast immer,  entweder den Fall bis zum Gerichtsakt zu führen und einen großen Teil des verheimlichten oder gestohlenen Vermögens zurück zu bekommen, oder ein Minimum an  Bestrafung des Verurteilten zu erreichen. 

 

Unsere Rechtsanwälte sind immer gerne bereit, juristische Hilfe für unsere Kunden in den komplizierten Fragen der Kriminalgesetzgebung zu erbringen. 

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