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GESELLSCHAFTSRECHT

Seit den ersten Tagen des Bestehens beschäftigt sich unsere Gesellschaft aktiv mit den verschiedensten Fragen des Gesellschaftsrechts. Dies beinhaltet sowohl die Gründung von juristischen Personen in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, von geschlossenen und offenen Aktiengesellschaften, selbständigen Unternehmern, nichtkommerziellen Organisationen und Fonds, sowie die Akkreditierung von Vertretungen ausländischer Gesellschaften in Russland, die Registrierung von Niederlassungen, als auch die Auflösung von juristischen Personen, Niederlassungen und Vertretungen. Genauso aktiv war unsere Tätigkeit im Bereich der Umwandlungen von Unternehmen, Neuorganisationen in Form von Affilation und Aufteilung, Fusion und Übernahme mit den verschiedensten Unternehmensrechtsformen. Jegliche Fragen, beginnend mit solchen Kleinigkeiten, wie die Änderung des Vollzugsorgans der juristischen Person und abschließend mit der vielstufigen Neuorganisation des Netzes der juristischen Personen, Holdinggesellschaften, waren Gegenstand unserer Tätigkeit.

 

Einen wichtigen Platz in der Praxis des Gesellschaftsrechts hatten und haben die Fragen der inneren Beziehungen von Teilnehmern/Gesellschaftern, beginnend mit der Durchführung von Hauptversammlungen mit Rücksicht auf alle formellen Anforderungen, die von der Gesetzgebung zu deren Durchführung gestellt werden. Dies gilt auch für die höchst komplexen und häufig langjährigen Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, einschließlich Gerichtsverfahren, die über den Rahmen eines gewöhnlichen Körperschaftsstreits hinausgehen. Gegenstand solcher Gerichtsverfahren ist häufig die Höhe der Ausgleichung des tatsächlichen Werts der Anteile/Aktien des aus der Gesellschaft ausgetretenen Teilnehmers/Gesellschafters, die Gründe für die Ausschließung des Teilnehmers aus der Gesellschaft, nicht berufsbezogene Nutzung der Geldmittel von Vollzugsorganen der Gesellschaft, der oft gleichzeitig einer der Teilnehmer davon ist etc..

Hierbei übernehmen unsere Juristen häufig die Rolle von „Vermittlern“,die sich bemühen, durch Überzeugung und Vorlegung von Rechtsbegründungen den Streitfall der Parteien zu regeln, um dauerhafte und aufwändige Prozessverfahren zu vermeiden. Dies gelingt sehr oft infolge einer hohen fachlichen Qualifikation, eines interdisziplinären, gut organisierten Teams und der Fähigkeit, die Vorteile einer friedlichen Regelung nachzuweisen.

Wir arbeiten aktiv in allen Richtungen des Gesellschaftsrechts und sind immer bereit, unseren Kunden eine hochqualifizierte Beratung in allen seinen Aspekten zu erteilen.

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