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WETTBEWERBSRECHT

 

Die Fragen der Beschränkung der Konkurrenz und der Anforderungen zur Einhaltung von Regelungen der Antimonopolgesetzgebung entstehen in unserer Praxis von Zeit zu Zeit und mit immer größerer Schärfe. Dazu gehören Fragen, die mit der Tätigkeit von Gesellschaften,  mit der Ausweitung des Vertriebsnetzes von Herstellergesellschaften und Importeuren, mit dem Erwerb von Aktien und Anteilen an  Gesellschaften etc.  zusammenhängen und der damit verbundenen Veräußerung des Teiles   einer bestimmten Marke im entsprechendem Marktsektor,  mit dem Erhalt von entsprechenden Zulassungen und Abstimmungen, sowie auch mit Streitigkeiten, die daraus  entstehen und der Verhandlung in einer antimonopolen Behörde unterliegen.

 

Es ist klar, dass die Hauptfiguren in diesem Verkehr große Gesellschaften sind. Gerade unter ihnen treten unsere Kunden auf, für welche wir Beratungen im Bereich der antimonopolen Gesetzgebung durchgeführt haben und durchführen.  Unabhängig davon, ob für sie Zulassungsunterlagen zu erhalten sind,  ob wir sie im Zusammenhang mit einem entstandenen Streit hinsichtlich dem Anteil ihrer Teilnahme auf dem Markt beraten, entsprechende Händlerverträge vorbereitet werden sollen, die die Besonderheiten dieser Gesetzgebung berücksichtigen und nicht ihren Regelungen widersprechen, oder an  Streitverhandlungen in der antimonopolen Behörde teilnehmen,  haben unsere Juristen immer  mit professionellen Exaktheit die Möglichkeiten und Wünsche unserer Kunden auf solche Weise abgestimmt, dass diese  nicht im Widerspruch zu  den antimonopolen Regelungen und der Antimonopolpraxis stehen. 

 

Höchst bemerkenswert sind Fälle, in denen sich an uns Mandanten zwecks des Erhalts  von amtlichen Bescheiden hinsichtlich von  Normen der Antimonopolgesetzgebung wenden, für die noch  keine Gerichtspraxis vorhanden ist. Sie bitten uns theoretisch zu bestimmen, was passiert, wenn die Interpretation, zum Beispiel, einer der Regelungen in einer konkreten bestimmten Art durchgeführt wird? Welche Entscheidung wird das Oberste Gericht der RF voraussichtlich treffen, wenn so ein Fall dort behandelt wird? Unsere Juristen, die eine hervorragende theoretische Ausbildung haben, beraten auch insoweit gerne. Interessant ist, dass die Rechtsprechung meist den von ihnen gezogenen Schlussfolgerungen entspricht.

 

Wir sind immer gerne bereit,  unsere Kunden im Bereich der antimonopolen Gesetzgebung auf dem allerhöchsten professionellen Niveau zu beraten!

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und viele andere.
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